Was ist eigentlich eine Abmahnung?
Abmahnungen sind ein häufig eingesetztes Mittel, um gegen Regelwidrigkeiten und Rechtsverstöße vorzugehen. Vor allem im Umgang mit dem Internet muss man vorsichtig sein. Rechtliche Fallstricke werden von juristischen Laien nicht erkannt. Man wird leicht zum Opfer einer Abmahnung. Andererseits kann sie ein probates Mittel sein, um auf Wettbewerbsverstöße der Konkurrenz aufmerksam hinzuweisen.
Die Abmahnung im Urheberrecht stellt die wohl häufigste versandte Abmahnung dar. Täglich laden sich tausende von P2P-Tauschbörsen Songs und Filme runter. Das ist ein klarer Rechtsverstoß, der strafbar ist. Neben dem Urheberrecht wird auch in den Bereichen Schuldrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Verwaltungsrecht fleißig abgemahnt. Befasst man sich aber intensiver mit dem Thema Abmahnung Filesharing so wird klar: es gibt zwei Arten von Abmahnung. Die eine Art ist als probates Mittel gegen Rechtsverstöße der Konkurrenz. In den letzten Jahren hat sich aber eine neue Form von Industrie herauskristallisiert. Die Abmahnindustrie. Das gewerbliche Wettbewerbsrecht wird in unfairer Weise auf Privatpersonen angewandt. Fadenscheiniges Argument dabei: Bekämpfung von illegalem Filesharing. Eigentlich ist diese zweite Art auf das Erzielen maximaler Profit mit minimalem Einsatz aus.
Im Inhalt eines Abmahnschreiben finden sich unter anderem: die Darlegung des Vorwurfs, wie der Abmahner an die „Beweise“ gekommen ist, Urteile und Beschlüsse, Forderungen und Erläuterung dieser, Fristen. Zwei Forderungen werden gestellt. Erstens der Unterlassungsanspruch und zweitens der Schadensersatzanspruch. Die Abmahnungen erfolgen entweder schriftlich oder telefonisch.
Hilfe bei Abmahnung: Bei Abmahnkosten über 500€ sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Dieser kümmert sich um das Problem und hilft wo er kann.
