Konto gekündigt? Konto trotz Schufa beantragen!
Wer ein Konto hat – und zwar kein Konto trotz Schufa, sondern ein ganz normales Girokonto, musste sich noch nie überlegen, wie der monatliche Zahlungsverkehr mit Vermieter, Telefonanbieter, Versicherungen und Behörden abgewickelt werden kann. Auch bei Unterhaltsverpflichtungen wurden die fälligen Zahlungen einfach durch Überweisung abgewickelt, wie jede andere Zahlungsverpflichtung auch. Das kann sich schlagartig ändern und zwar ab dem Moment, ab dem die Bank das Konto wegen eines Eintrags in der Schufa gekündigt hat. Dabei muss der betreffende Eintrag überhaupt nichts mit der Hausbank und dem dortigen Konto zu tun haben. Bei einer sporadischen Prüfung der Bonität wurde der negative Schufa Eintrag entdeckt und das führte dann sofort zu Konsequenzen. Nun ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und mit der Bank zu streiten, macht nicht viel Sinn, denn die dürfen so handeln und sind damit im Recht. Zwar kann die Bank im Einzelfall entscheiden, das Konto trotz Schufa Eintrag so zu belassen, insbesondere wenn es zwischen Hausbank und Kontoinhaber noch nie Probleme gegeben hat, aber sie kann sich auch zur Kontokündigung entscheiden. Die aktuellen Vorschriften werden für die Banken auch immer enger, so dass der einzelne Bankangestellte nicht aus bösem Willen handelt. Aber er könnte immerhin gleich ein Konto trotz Schufa anbieten, das ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird. Das wäre immerhin eine gute Möglichkeit, auch den Kunden bei der Bank zu halten. Der wird nämlich das Angebot vom Konto ohne Schufa annehmen, denn er ist ja daran interessiert, weiter über ein Konto verfügen zu können, auch wenn es ein Konto ohne Schufa ist.
