Arbeitsrecht – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Köln Berlin Bonn Swisttal
Die Kanzlei Großmann Rainer & Partner www.grpartner.com, mit Standorten in Köln, Berlin, Bonn und Swisttal, offeriert eine umfassende Beratung und Vertretung in allen denkbaren Bereichen rund um das Arbeitsrecht. Ob Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung, den Mandanten wird bei allen Fragen zum Arbeitsrecht… Erfahrung und Kompetenz geboten. Die Vertretung umfasst das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht www.grpartner.com/Arbeitsrecht.html
Die Kanzlei legt ein besonderes Augenmerk auf folgende Problembereiche:
Abmahnung / Kündigung:
Die häufigsten Fehler entstehen bei Abmahnung und Kündigung. Der richtige Rechtsanwalt hat neben Detailwissen im Arbeitsrecht auch Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen. Unerlässlich ist die richtige Prozessstrategie, insbesondere beim Kündigungsschutz, denn sie ist letztlich ausschlaggebend für das gewünschte Ergebnis. Großmann Rainer & Partner bieten eine Interessenvertretung mit Kompetenz und Konsequenz bei Abmahnung und Kündigung vor dem Arbeitsgericht.
Kurze Fristen:
Besonders im Arbeitsrecht muss mit kurzen Fristen gerechnet werden, daher sollte jeder bei einer rechtlich fragwürdigen Kündigung umgehend einen Anwalt konsultieren. Die Anfechtung einer Kündigung mittels einer Kündigungsschutzklage ist nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung möglich. Ausschlussfristen in Arbeits- und Tarifvertrag erhöhen zudem den Zeitdruck zur rechtzeitigen Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen. Die Kanzlei Großmann Rainer & Partner sorgt für die genaue Einhaltung aller Fristen, so dass die Rechte nicht verfallen.
Abfindung / Aufhebungsvertrag:
Oft vermeidet oder beendet gegenseitiges Einvernehmen einen Streit um Arbeitsvertrag und Kündigung. Ob Abfindung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag, als Spezialisten für Arbeitsrecht achtet die Kanzlei auf die persönlichen Interessen.
Arbeitsvertrag:
Absolute Detailgenauigkeit im juristischen Sinn ist Voraussetzung für wasserdichte Arbeitsverträge, die durch die Rechtsanwälte erstellt werden. Unter diesem Gesichtspunkt werden auch bereits vorhandene Arbeitsverträge geprüft, wirtschaftliche Lösungen erarbeitet und ggf. bei der Beseitigung eines Problems geholfen.
Arbeitsplatz:
Immer wieder kommt es bei Arbeitgebern zu Fehlern im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgesetz. Um teure Prozesse zu vermeiden, muss bei der Stellenausschreibung, Einstellung und Beförderung der in diesem Gesetz verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden. Für diesen Themenbereich, auch bei Fragen zu Stellenausschreibung, Bewerbung, Einstellung, Versetzung und Beförderung bieten Großmann Rainer & Partner eine umfassende Unterstützung.
Sonstiges Arbeitsrecht:
Die Mandanten der Kanzlei Großmann Rainer & Partner können im gesamten Themenkomplex Arbeitsrecht eine qualifizierte Beratung erwarten. Die Interessen werden auch bei folgenden Rechtsthemen vertreten: Urlaub, Gehalt, Gratifikation, Arbeitnehmerzeugnis (Beurteilung), Mobbing, Betriebsübergang, Arbeitnehmerüberlassung, flexible Arbeitszeitmodelle, Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht.
