Stahlgaragen mit Punktfundament
Nicht nur beim Bau von Stahlgaragen stellt sich für den Bauherrn die Frage nach dem Fundament. Braucht man eines und falls ja, welches? Diese Frage kann nur der Fachmann beantworten und damit sind wir schon beim Thema. Wer eine Stahlgarage plant, hat sicherlich Kontakt mit einer Baufirma. Es soll entweder ein Massivbau oder eine Fertiggarage werden, aber das macht bei der Frage nach dem Fundament keinen Unterschied. Stahlgaragen, die den Maßen 3 mal 6 Metern entsprechen und die auf einer geraden Bodenfläche stehen können, begnügen sich mit einem einfachen Punktfundament. Das gilt auch für Fertiggaragen mit denselben Maßen. Ein Punktfundament stellt die einfachste Form eines Fundamentes dar und ist relativ einfach zu konstruieren. Es handelt sich, wie der Name schon vermuten lässt, um mehrere einzelne Fundamente, die punktuell in den Boden eingebracht werden. Der Fertiggaragen Bau kann anschließend regelrecht darauf abgestellt werden. Wenn der Boden eben ist und die Fertiggaragen die gängigen Maßen haben, reicht ein Punktfundament für Fertiggaragen durchaus. Ob eine solche Bauweise möglich ist, kann das Unternehmen beurteilen, welches mit dem Bau von Fertiggaragen zu tun hat und an welches der Auftrag erteilt wurde. Nach einer Ortsbesichtigung durch den Fachmann wird eine Empfehlung ausgesprochen, an die man sich als Kunde und Bauherr durchaus halten kann. In den meisten Fällen wird ein solches Punktfundament für Fertiggaragen ausreichend sein. Falls es nicht klappt, stehen noch weitere Varianten von sicheren und stabilen Fundamenten zur Verfügung. Eventuell kann auch Rücksprache mit einem erfahrenen Architekten gehalten werden, wenn das Gelände als sehr schwierig gilt.
