Beerdigung: der Wunsch des Verstorbenen zählt

BeerdigungZum Glück ist es nicht in allen Familien so, dass man schief angesehen wird, wenn man eine Beerdigung möglichst preiswert gestaltet. Natürlich ist es eine Gratwanderung, wenn man beim Ausrichten einer Bestattung hauptsächlich auf den Preis achtet, denn man läuft Gefahr, die Grenze zur Würdelosigkeit zu überschreiten. Wo diese genau verläuft, kann… man nicht exakt festlegen. Ein wichtiger Anhaltspunkt sind aber die Wünsche des Verstorbenen, falls er zu Lebzeiten seine Vorstellungen geäußert hat. Es gibt ja Menschen, die möchten so beerdigt werden, wie sie gelebt haben: bescheiden und unauffällig. Nicht selten wird von ihnen noch vor ihrem Tod der Wunsch geäußert, bei der Beerdigung möglichst wenig Aufwand zu betreiben. Am liebsten ist manchen sogar, wenn sie ohne Trauerfeier dem Feuer übergeben werden und die Urne in dem anonymen Urnenfeld beigesetzt wird, welches es auf nahezu jedem öffentlichen Friedhof gibt. Erfüllt man als Hinterbliebener dem Verstorbenen diesen Wunsch, wird man sich vor der Verwandtschaft und auch den Freunden unter Umständen rechtfertigen müssen. Denn man wird unweigerlich in den Verdacht geraten, dass man aus finanziellen Gründen so handelt. Denn natürlich ist eine solche Beerdigung preiswert im Vergleich zu einer großen Feierlichkeit mit offizieller Beisetzung. Man sollte sich aber als Angehöriger darüber hinweg setzen, was andere denken, denn man muss sein Handeln nur vor sich selbst verantworten können. Bevor man sich entscheidet, sollte man sich erinnern, was der Verstorbene vor seinem Tod für die eigene Beerdigung gewünscht hat – und genau so sollte man verfahren. Auch wenn es dann preiswert wird und auch wenn die Verwandtschaft sich wundert und tuschelt.


 
 
 

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